Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
nach Kassensicherungs-Verordnung für Kunden in Deutschland
Durch die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) wird vorgeschrieben, dass alle elektronischen Kassen mit einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein müssen.
Seit spätestens 30.09.2020 muss jede PC-Kasse mit einer TSE ausgestattet sein. Ab dem 01.01.2025 müssen elektronische Kassensysteme beim Finanzamt angemeldet werden.
Unsere Produkte
sind TSE-konform
Unsere Produkte sind modular aufgebaut. Für den Einsatz unserer Kassensoftware in Deutschland gibt es in unseren Programmen SmartCafe, maxPOS und InterCafe ein TSE-Modul, das die Anbindung einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ermöglicht.
In anderen Ländern wird dieses Modul nicht benötigt.
Folgende Möglichkeiten bestehen für die Anbindung einer TSE
Hardwarelösung
Anbindung einer Hardware-TSE als SD-Karte, microSD-Karte oder USB-Stick
Aktuell existieren Schnittstellen zu folgenden Produkten
- Swissbit TSE
- EPSON TSE
Onlinelösung
Cloud-basierte Online-Lösung, bei der die Daten in einem Rechenzentrum signiert werden.
Diese Lösung ist vorallem für die Verwendung mit Tablets vorgesehen, bei denen USB-Stick/SD-Karte nicht verwendet werden können.
TSE-Lösungen
Unsere Kassenprogramme InterCafe und SmartCafe sind für den Einsatz mit der Swissbit TSE optimiert.
Die Swissbit-TSE steht aktuell als Hardwarelösung in Form einer SD-Karte, Micro-SD-Karte oder USB-Stick zur Verfügung.
-
Swissbit TSE
EUR 219,-
(Bruttopreis € 260,61) -
InterCafe/SmartCafe TSE-Modul
EUR 90,-
(Bruttopreis € 107,10) -
TSE-Modul inkl. Swissbit TSE
PaketpreisEUR 289,-
(Bruttopreis € 343,91) -
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Hardwarelösung von Swissbit
Einfache Installation
Ausfallsicher
Die TSE-Hardwarelösung funktioniert auch ohne Internetverbindung. Sollte die Einheit trotzdem einmal ausfallen, ist die Verwendung des Kassensystems weiterhin möglich.
Laufzeit 5 Jahre
Anschlussmöglichkeiten
Die Swissbit-TSE ist als microSD-Karte, SD-Karte oder USB-Stick verfügbar.
Stand 29.07.2020
Kassen mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE)
Was ist eine TSE?
Eine TSE ist ein Zusatzmodul zu einem Kassensystem, dass jeden relevanten Vorgang der Kasse signiert, so dass dieser in der Kasse lückenlos und nachprüfbar aufgezeichnet wird. Die TSE speichert diese Vorgänge zusätzlich selbst ab. Die TSE kann als Hardwarelösung (integriert in spezielle Drucker, als Netzwerkkomponente oder USB-Stick/Micro-SD-Karte) oder als Cloudlösung eingesetzt werden.
Die TSE muss allerdings vom Kassensystem über bestimmte Schnittstellen angesprochen werden. Das heißt, nicht jede TSE passt automatisch zu jeder Kasse.
Wieso Bonpflicht?
Durch die TSE wird sichergestellt, dass jeder Vorgang, der in der Kasse verbucht wurde, unwiderruflich und nicht manipulierbar aufgezeichnet ist. Es reicht nicht, dem Kunden nur den Rechnungsbetrag im Kassensystem oder auf dem Bildschirm anzuzeigen. Auf jedem Kassenbon werden Daten aus der TSE ausgewiesen und optional als QR-Code dargestellt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Vorgang auch im Kassensystem verbucht wurde und jederzeit kontrollierbar ist. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den ausgedruckten Beleg mitzunehmen.
Übergangsfrist
ACHTUNG: Dies gilt NICHT für PC- / Softwarekassen. Hier gibt es KEINE Übergangsfrist.
Was passiert, wenn ich keine TSE einsetze?
Bei der Verwendung einer Kasse ohne TSE handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ geahndet werden kann.
Ordnungswidrig handelt wer:
- ein zertifiziertes System nicht oder nicht richtig verwendet
- ein zertifiziertes System nicht oder nicht richtig schützt
- nicht ordnungsgemäße Systeme vertreibt oder bewirbt
Ausnahmeregelungen
Unter bestimmten Umständen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann die Inbetriebnahme einer TSE bis zum 31. März 2021 verzögert werden.
Für die Inanspruchnahme dieser Verzögerung ist es Voraussetzung, dass bis zum 30. September 2020 ein verbindlicher Auftrag für die TSE erteilt wurde (in Niedersachsen bis zum 31. August 2020) oder die Absicht besteht, eine Cloud-basierte Lösung (Online-TSE) einzusetzen und ein dazu schriftlicher Nachweis vorliegt, dass diese noch nicht verfügbar ist.
Erlasse und Pressemitteilungen der jeweiligen Bundesländer (Stand 20.07.2020):
Stand 29.07.2020
Digitale Kassen nach GDPdU und GoBD Richtlinien
Was bedeutet GDPdU und GoBD konform?
Begriffserläuterung:
GDPdU = Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
In der Praxis bedeutet dies für alle elektronischen Kassen:
- Ein-/ und Ausgaben müssen einzeln gespeichert werden
- Die Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein
- Erforderliche Unterlagen wie Handbücher, Arbeitsanweisungen, Bedienungs- und Programmieranleitungen müssen vorgehalten werden
- Einzeldaten inkl. Strukturdaten müssen in einem dem Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden
- Alle Daten müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden (in elektronischer Form, vollständig, ohne Verdichtung der Datensätze)
- Die Daten in der Kasse müssen manipulationssicher und unveränderbar gespeichert werden
Für wen gilt das Gesetz genau?
Das Gesetz betrifft alle Unternehmer, welche mit Hilfe einer PC Kasse oder mit einer PC-verbundenen Registrierkasse Bons, Quittungen oder Rechnungen erzeugen.
Warum gibt es die neuen Anforderungen an Kassen?
Ziel des neuen Gesetzes ist neben der Vereinfachung der Prüfung von Unternehmen (elektronische Steuerprüfung), die Manipulation von Kassen zu verhindern.
Werden meine Umsätze automatisch an das Finanzamt geschickt?
Nein, auf keinen Fall. Die Daten müssen im Rahmen einer Betriebsprüfung von Ihnen an den Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden. Es gibt hierbei drei verschiedene Arten des Datenzugriffs:
- Unmittelbarer Datenzugriff (der Prüfer nutzt die von Kassensoftware bereitgestellten Auswertungsmöglichkeiten)
- Mittelbarer Datenzugriff (der Prüfer nutzt die Kassensoftware nicht selbst, sondern werden von einem Dritten (z.B. beauftragte EDV-Firma) ausgewertet)
- Datenträgerüberlassung (die Daten müssen dem Betriebsprüfer in elektronischer Form z.B. auf DVD überlassen werden)
Der Betriebsprüfer ist nicht berechtigt, eigenmächtig Informationen oder Dateien von Ihrem Computer auf seinen Rechner zu kopieren.
Was passiert wenn eine Kasse nicht konform ist?
Bei Missachtung der Anforderung droht ein Bußgeld von 2.500 bis 250.000 EUR.
Hinweis: Die blue image GmbH kann und darf in steuerlichen und juristischen Fragen nicht beratend tätig werden. Diese Informationen auf dieser Seite haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Softwareprodukte gibt es heute wie Sand am Meer. Für nahezu alles finden Sie kostengünstige oder sogar kostenfreie Lösungen. Aber billig ist nicht immer gleich gut. Worauf es wirklich ankommt, ist die Qualität der Produkte und die Qualität des Supports. Bei uns profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Entwicklung und in der bestmöglichsten Unterstützung unserer Kunden.
TSE-konformes Kassensystem
Die InterCafe Software 2020 ist unser Multitalent. Vor über 20 Jahren ursprünglich entwickelt für Internetcafes ist sie mittlerweile viel mehr als nur eine Abrechnungssoftware - als TSE-konforme Kasse wird die Software in vielen Branchen als Verwaltungs- und Komplettlösung mit vielseitigen Funktionen eingesetzt und wurde schon in über 30 Länder verkauft.
Tablet-Kasse für Gastronomie & Einzelhandel
SmartCafe ist eine moderne Gastronomie-Kassensoftware für PC, Tablet und Smartphone zur schnellen Bestellaufnahme und Abrechnung in Ihrem Cafe, Bistro, Restaurant, Imbiss oder Ladengeschäft, natürlich TSE-konform.