Durch die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) wird vorgeschrieben, dass alle elektronischen Kassen mit einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein müssen.
Seit spätestens 30.09.2020 muss jede PC-Kasse mit einer TSE ausgestattet sein. Für einige Bundesländer gelten unter bestimmten Vorausssetzungen auf Länderebene Fristverlängerungen.
Unsere Produkte sind modular aufgebaut. Für den Einsatz unserer Kassensoftware in Deutschland gibt es in unseren Programmen InterCafe und SmartCafe ein TSE-Modul, das die Anbindung einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ermöglicht.
In anderen Ländern wird dieses Modul nicht benötigt.
Anbindung einer Hardware-TSE als SD-Karte, microSD-Karte oder USB-Stick
Aktuell existieren Schnittstellen zu folgenden Produkten
Cloud-basierte Online-Lösung, bei der die Daten in einem Rechenzentrum signiert werden.
Diese Lösung ist vorallem für die Verwendung mit Tablets vorgesehen, bei denen USB-Stick/SD-Karte nicht verwendet werden können.
Unsere Kassenprogramme InterCafe und SmartCafe sind für den Einsatz mit der Swissbit TSE optimiert.
Die Swissbit-TSE steht aktuell als Hardwarelösung in Form einer SD-Karte, Micro-SD-Karte oder USB-Stick zur Verfügung.
EUR 219,-
EUR 90,-
EUR 289,-
Die TSE-Hardwarelösung funktioniert auch ohne Internetverbindung. Sollte die Einheit trotzdem einmal ausfallen, ist die Verwendung des Kassensystems weiterhin möglich.
Die Swissbit-TSE ist als microSD-Karte, SD-Karte oder USB-Stick verfügbar.
Stand 29.07.2020
Eine TSE ist ein Zusatzmodul zu einem Kassensystem, dass jeden relevanten Vorgang der Kasse signiert, so dass dieser in der Kasse lückenlos und nachprüfbar aufgezeichnet wird. Die TSE speichert diese Vorgänge zusätzlich selbst ab. Die TSE kann als Hardwarelösung (integriert in spezielle Drucker, als Netzwerkkomponente oder USB-Stick/Micro-SD-Karte) oder als Cloudlösung eingesetzt werden.
Die TSE muss allerdings vom Kassensystem über bestimmte Schnittstellen angesprochen werden. Das heißt, nicht jede TSE passt automatisch zu jeder Kasse.
Durch die TSE wird sichergestellt, dass jeder Vorgang, der in der Kasse verbucht wurde, unwiderruflich und nicht manipulierbar aufgezeichnet ist. Es reicht nicht, dem Kunden nur den Rechnungsbetrag im Kassensystem oder auf dem Bildschirm anzuzeigen. Auf jedem Kassenbon werden Daten aus der TSE ausgewiesen und optional als QR-Code dargestellt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Vorgang auch im Kassensystem verbucht wurde und jederzeit kontrollierbar ist. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den ausgedruckten Beleg mitzunehmen.
Bei der Verwendung einer Kasse ohne TSE handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ geahndet werden kann.
Ordnungswidrig handelt wer:
Unter bestimmten Umständen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann die Inbetriebnahme einer TSE bis zum 31. März 2021 verzögert werden.
Für die Inanspruchnahme dieser Verzögerung ist es Voraussetzung, dass bis zum 30. September 2020 ein verbindlicher Auftrag für die TSE erteilt wurde (in Niedersachsen bis zum 31. August 2020) oder die Absicht besteht, eine Cloud-basierte Lösung (Online-TSE) einzusetzen und ein dazu schriftlicher Nachweis vorliegt, dass diese noch nicht verfügbar ist.
Erlasse und Pressemitteilungen der jeweiligen Bundesländer (Stand 20.07.2020):
Stand 29.07.2020
Begriffserläuterung:
GDPdU = Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
GoBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
In der Praxis bedeutet dies für alle elektronischen Kassen:
Das Gesetz betrifft alle Unternehmer, welche mit Hilfe einer PC Kasse oder mit einer PC-verbundenen Registrierkasse Bons, Quittungen oder Rechnungen erzeugen.
Ziel des neuen Gesetzes ist neben der Vereinfachung der Prüfung von Unternehmen (elektronische Steuerprüfung), die Manipulation von Kassen zu verhindern.
Nein, auf keinen Fall. Die Daten müssen im Rahmen einer Betriebsprüfung von Ihnen an den Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden. Es gibt hierbei drei verschiedene Arten des Datenzugriffs:
Der Betriebsprüfer ist nicht berechtigt, eigenmächtig Informationen oder Dateien von Ihrem Computer auf seinen Rechner zu kopieren.
Bei Missachtung der Anforderung droht ein Bußgeld von 2.500 bis 250.000 EUR.
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Softwareprodukte gibt es heute wie Sand am Meer. Für nahezu alles finden Sie kostengünstige oder sogar kostenfreie Lösungen. Aber billig ist nicht immer gleich gut. Worauf es wirklich ankommt, ist die Qualität der Produkte und die Qualität des Supports. Bei uns profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Entwicklung und in der bestmöglichsten Unterstützung unserer Kunden.
Die InterCafe Software 2020 ist unser Multitalent. Vor über 20 Jahren ursprünglich entwickelt für Internetcafes ist sie mittlerweile viel mehr als nur eine Abrechnungssoftware - als TSE-konforme Kasse wird die Software in vielen Branchen als Verwaltungs- und Komplettlösung mit vielseitigen Funktionen eingesetzt und wurde schon in über 30 Länder verkauft.
SmartCafe ist eine moderne Gastronomie-Kassensoftware für PC, Tablet und Smartphone zur schnellen Bestellaufnahme und Abrechnung in Ihrem Cafe, Bistro, Restaurant, Imbiss oder Ladengeschäft, natürlich TSE-konform.