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Mehrwertsteueränderung in der Gastronomie

Die Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland trat in der Nacht zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit endete die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Take-away. Von dem reduzierten Steuersatz profitieren nicht nur klassische Restaurants und Hotels, sondern auch Bäckereien, Imbisse oder Catering-Firmen


Was bedeutet die Steuersenkung?

  • Speisen: Egal ob im Restaurant oder Imbiss, zum Mitnehmen oder geliefert – auf alle Speisen werden ab 1. Januar 2026 nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnet.

  • Getränke: Für Getränke bleibt es beim regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

  • Kombiangebote: Bei Menüs, also z.B. Pauschal oder Kombiangeboten, in dem sowohl Speise als auch Getränke enthalten sind, muss der einhetliche Preis grundsätzlich nach dem Anteil für Speisen und dem Anteil für Getränke aufgeteilt werden. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine Vereinfachungsregelung veröffentlicht.

Was muss ich beachten?

Änderungen müssen rechtzeitig erfolgen, falsch ausgestellte Quittungen lassen sich nicht mehr korrigieren und der falsch ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag muss auch abgeführt werden. Wer nicht rechtzeitig umstellt schadet sich selbst und verschenkt Geld.

Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Angaben stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen nur zur allgemeinen Information. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Eine Haftung durch die blue image GmbH oder den Autor ist ausgeschlossen.

Matthias Spanier

Softwareentwickler Geschäftsführer der blue image GmbH

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