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»Nichtbeanstandungsregelung«
für TSE-Umrüstung läuft am 31.3.2021 aus

Nach dem Kassengesetz müssen eigentlich seit Januar 2020 in Deutschland manipulationssichere Kassen mit einer TSE eingesetzt werden.

Aufgrund der Nichtverfügbarkeit geeigneter zertifizierter TSE-Lösungen gab es eine Nichtbeanstandungsregelung in den meisten Bundesländern. Diese läuft zum 31.03.2021 aus.


Warum gab es eine Nichtbeanstandungsregelung?

Mit Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zum 01.01.2020 gab es am Markt fast keine zertifizierten TSE-Lösungen. Diese wurden erst kurz zuvor vom BSI zertifiziert.

Um den Kassenherstellern und Betreibern Zeit für die Umstellung zu gewähren, wurde die Einführung der TSE Pflicht bis zum 31.09.2020 "verschoben".

Da zum 31.09.2020 aber immer noch keine einzige Cloud-TSE zertifiziert war und die Umstellung der Kassen schleppend erfolgte, wurde erneut die Nichtbeanstandungsregelung in den meisten Bundesländern bis zum 31.03.2021 verlängert.

Gibt es eine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung?

Nach Meinung der meisten Experten gibt es keine weitere Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung.

Kann der Einsatz einer TSE noch weiter hinausgezögert werden?

Versuchen Sie über Ihren Steuerberater eine Fristverlängerung nach §148 der Abgabenordnung (AO) zu beantragen. Die Finanzbehörden können für einzelne Fälle Erleichterungen genehmigen. Vorraussetzung ist, daß ein begründeter Härtefall der Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht gegeben ist und die Besteuerung durch die beantragte Erleichterung nicht beeinträchtigt wird.

Wenn allerdings technisch gesehen eine TSE eingesetzt werden kann und diese am Markt verfügbar ist, wird eine Fristverlängerung im Allgemeinen nicht erfolgreich sein.

Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Angaben stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen nur zur allgemeinen Information. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Eine Haftung durch die blue image GmbH oder den Autor ist ausgeschlossen.

Matthias Spanier

Softwareentwickler Geschäftsführer der blue image GmbH

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