
Frist endet: Elektronische Kassensysteme bis 31.7.2025 beim Finanzamt melden!
Ursprünglich sollte eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme bereits ab 2020 gelten. Mehrfach wurde sie seitdem allerdings verschoben. Der Grund: Weder digital noch auf dem Papier gab es ein Verfahren für die Umsetzung. Dies wurde ab dem 1.1.2025 jedoch eingeführt. Die Meldung kann über den Steuerberater erfolgen oder über das Elster Programm.
Weshalb müssen Kassen gemeldet werden?
Elektronische Kassensysteme müssen beim Finanzamt angemeldet werden, um Steuerhinterziehung durch Manipulation von Barumsätzen zu bekämpfen. Die Meldung stellt sicher, dass eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet wird, welche die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Transaktionen garantiert. Die Pflicht dient der Steuerehrlichkeit und Transparenz.
Welche Daten müssen bei der Meldung übermittelt werden?
Bei der Meldung einer elektronischen Kasse an das Finanzamt (via ELSTER) müssen gemäß § 146a Abs. 4 AO Steuerpflichtige folgende Daten übermittelt werden:
- Steuernummer des Steuerpflichtigen
- Art des Kassensystems
- Seriennummer der Kasse
- Art und Seriennummer der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Datum der Anschaffung
- Datum der Inbetriebnahme
- Datum der Außerbetriebnahme
Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Unsere Angaben stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen nur zur allgemeinen Information. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Eine Haftung durch die blue image GmbH oder den Autor ist ausgeschlossen.

Matthias Spanier
Softwareentwickler Geschäftsführer der blue image GmbH


